10. Novelle zum GWB-Digitalisierungsgesetz veröffentlicht

von I. Melaschuk (Kommentare: 0)

Der deutsche Bundestag hat nun die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verabschiedet. Ein Ziel des GWB-Digitalisierungsgesetzes ist unter anderem die Dynamisierung des Wettbewerbsrechts.

Missbräuchlichem Verhalten vorbeugen

Der neue § 19a GWB „Nutzung von sowie Zugang zu Daten“ sowie die neue Kategorie „Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ machen es dem Bundeskartellamt möglich, früher gegen eventuelles missbräuchliches Verhalten von Unternehmen vorzugehen.

Kein Ausbremsen datengetriebener Geschäftsmodelle

Laut Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. wurden insgesamt begrüßenswerte Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Der BVDW weist jedoch darauf hin, dass insbesondere datengetriebene Geschäftsmodelle nicht unter dem Deckmantel des Datenschutzes ausgebremst werden dürfen. Denn datenschutzrechtliche Aspekte werden als ein Beispiel für die sachliche Rechtfertigung eines womöglich missbräuchlichen Verhaltens in den Erklärungen des Gesetzes aufgeführt.

Ein Beispiel hierfür sei die Umstellung von Apple auf iOS14. Hierbei werden die Regeln zum Tracking geändert, um vermeintlich den Datenschutz zu fördern. Nutzer sollen jedoch künftig bei jeder App eines Drittanbieters ein Opt-In-Verfahren durchlaufen, also gefragt werden, ob sie in die Nutzung ihrer Daten einwilligen oder nicht.

Der BVDW weist im Fall von Apple darauf hin, dass, auch wenn Verhaltensweisen mit Datenschutzgründen gerechtfertigt werden, zukünftig genau hingesehen werden muss.

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

#https://www.bvdw.org/der-bvdw/news/detail/artikel/gwb-digitalisierungsgesetz-verfolgt-mit-weiterer-dynamisierung-die-richtigen-ziele-vermeintliche-d/#

Fachbegriffe:
Digitale Transformation

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