Bitkom nennt die Neuerungen für das Digitaljahr 2020

von Alexandra Oettler (Kommentare: 0)

Im kommenden Jahr gibt es auch in der Digitalwelt neue Trends, Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom nennt die wichtigsten Digitalereignisse für 2020.

Apps auf Rezept

Ärzte können ab dem kommendem Jahr bestimmte geprüfte Medizin-Apps per Rezept verschreiben. Das sieht das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) vor, das ab 2020 in Kraft tritt. Die Kosten für die verschriebenen Apps tragen dann die gesetzlichen Krankenkassen.

Ende für Windows-7-Support

Der Software-Hersteller Microsoft stellt am 14. Januar 2020 den Support für das Betriebssystem Windows 7 ein. Bitkom empfiehlt, vor Ablauf der Frist auf ein aktuelles Betriebssystem zu wechseln.

Mehrwertsteuer auf E-Books sinkt

Auf elektronische Publikationen (E-Books, E-Paper) wurde in Deutschland bislang der Regel-Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben, während gedruckte Publikationen (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften) mit einem Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent deutlich günstiger besteuert wurden. Mit Beginn des kommenden Jahres entfällt diese Unterscheidung und digitale Bücher erhalten den reduzierten Steuersatz.

IT-Sicherheitskennzeichen

Im kommenden Jahr soll auf nationaler Ebene das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verabschiedet werden. Das Gesetz sieht auch ein freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen für vernetzte Produkte vor.

Elektromobilität wird stärker gefördert

Um die Attraktivität von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu steigern, erhöht der Gesetzgeber ab 2020 die steuerliche Förderung. Die bisherige Förderung wird bis zum Jahr 2031 verlängert und ausgeweitet.

Regulierung für Krypto-Währungen

Ab dem 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft. Darin wird das Krypto-Verwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz aufgenommen.

Elektronische Rechnung bei Behörden

Schon bis zum 27. November 2019 mussten alle Bundesbehörden in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Länder und Kommunen müssen bis zum 18. April 2020 nachziehen. Ab dem 27. November 2020 dürfen öffentliche Verwaltungen in Deutschland in der Regel keine Papierrechnungen mehr annehmen.

Quelle: Bitkom e.V.

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