EU-Verordnung: Das gleiche TV-Programm auf Fernseher, Notebook und Smartphone

von Alexandra Oettler (Kommentare: 0)

Eine neue EU-Verordnung will dafür sorgen, dass Fernsehen auf allen Wegen und auf allen Endgeräten zum Zuschauer kommt. Dies meldet der Digitalwirtschaftsverband Bitkom.

Bewährtes Rechteklärungssystem soll ausgeweitet werden

Die sogenannten SatCab-Verordnung behält laut Bitkom das seit 20 Jahren gültige Rechteklärungssystem für die Weitersendung von TV- und Radioprogrammen bei, wird aber zugleich an den technologischen Fortschritt und die veränderten Nutzungsgewohnheiten der Zuschauer angepasst.

Veränderte Sehgewohnheiten

Bislang werden die Rechte für die lineare Verbreitung einer Sendung auf Basis unterschiedlicher Mechanismen mit unterschiedlichen Vertragspartnern verhandelt. Dies kann dazu führen, dass ein Zuschauer den Film zwar über seinen Kabelanschluss am Fernseher schauen kann, aber nicht in seiner Wohnung über W-LAN auf dem Notebook.

Veränderte Sehgewohnheiten verlagern den Konsum von TV-Content immer mehr ins Internet:

  • Gut drei Viertel (77 Prozent) der deutschen Internetnutzer ab 14 Jahren streamen Videos im Internet.
  • 39 Prozent schauen TV-Sendungen live im Internet.

Bestimmte Anbieter benachteiligt

Die geplante EU-Verordnung reduziert den Verhandlungsaufwand laut Bitkom und ermöglicht die Rechteklärung aus einer Hand. Doch nach Ansicht des Bitkom geht die SatCab-Verordnung an entscheidenden Stellen noch nicht weit genug. So soll die gebündelte und damit vereinfachte Rechteklärung aus dem klassischen Kabelfernsehen zwar auch für IPTV-Angebote gelten, nicht aber für TV-Angebote, die losgelöst von der anbietereigenen Infrastruktur verbreitet werden. Web-TV-Anbieter ohne eigenes Kabelnetz oder ohne das eigene Angebot eines Internetzugangs stünden damit weiterhin vor kaum lösbaren Problemen bei der Rechteklärung.

Quelle: Bitkom e.V.

Fachbegriffe:
Medienkanal, Smartphone

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