Weiter Klärungsbedarf bei der DS-GVO Umsetzung

von I. Melaschuk (Kommentare: 0)

Nach 100 Tagen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zieht der Verband Bitkom e.V. in einer Studie Bilanz.

Drei von vier Unternehmen in Deutschland hätten die Frist zum 25. Mai 2018 verfehlt und nach wie vor seien nicht alle Unternehmen mit der Umsetzung fertig. Gerade kleinere Unternehmen würden von den neuen Regelungen überproportional getroffen, da diese knappe Ressourcen hätten und Rechtsgutachten oft teuer eingekauft werden müssten.

Informationspflichten und Auslegungen offen

Unklar seien zum Beispiel die erweiterten Informationspflichten gegenüber den Kunden und Geschäftspartnern bei alltäglichen Vorgängen wie Visitenkartenübergaben, E-Mailverkehr, Kundenkarten in Restaurants und Shops.

In der Praxis schwierig umzusetzen sei auch das neue Recht auf Datenportabilität. Laut DS-GVO hätten Personen das Recht, die Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigem und maschinenlesbarem Format zu erhalten. Klärungsbedarf besteht hier nach Ansicht der Bitkom, welche Daten davon umfasst sind und ab wann die Rechte anderer Betroffener verletzt werden könnten.

Vertragsparteien seien sich oft nicht einig, ob es sich um eine Verarbeitung im Auftrag handelt, für die der Abschluss einer speziellen Vereinbarung notwendig ist. Personenbezogene Daten könnten nur rechtmäßig verarbeitet werden, wenn eine solche Vereinbarung abgeschlossen wurde. Hier gebe es unterschiedliche Sichtweisen.

Konferenz zu datenschutzkonformer Technologie

Um die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung und um den datenschutzkonformen Einsatz neuer Technologien geht es unter anderem auch auf der Bitkom Privacy Conference am 27. September 2018 in Berlin. Erwartet werden 300 Datenschutzexperten aus Europa und den USA.
Informationen und Anmeldung: www.privacy-conference.com.

Quelle: Bitkom e.V.

#https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Umsetzung-der-Datenschutzregeln-an-vielen-Stellen-weiterhin-unklar.html#

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