Wichtige Grundsätze bei der geschäftlichen Nutzung von Social Media
von Alexandra Oettler (Kommentare: 0)
Die IT- und Medienkanzlei Schutt, Waetke aus Karlsruhe hat die wichtigsten rechtlichen Grundsätze bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen zusammengestellt.
Account, Impressum und Urheberrecht
- Nicht jeder beliebige Name ist für einen Account oder ein Profil Es kann eine Kollision mit bestehenden Namensrechten oder Markenrechten bestehen.
- Jedes Profil muss mit dem vollständigen Impressum versehen werden. Ein Link genügt nicht.
- Das Urheberrecht erlaubt nur Inhalte, die vom Anwender stammen oder die von ihm berechtigterweise im Internet genutzt werden dürfen. Auch Unterlizenzen (an die Plattformbetreiber) müssen beachtet werden.
- Bei Abbildungen ist zu beachten, dass selbst, wenn die Bilder lizenziert sind, dies nicht zwingend bedeutet, dass diese in Social Media genutzt werden dürfen.
- Bei der Logonutzung ist zu beachten, für welche Zwecke die Plattformen die Nutzung ihres Markenzeichens gestatten.
Vorsicht walten lassen
- Likes, Fans, Follower oder ähnliches zu kaufen oder zu erschleichen ist unlauterer Wettbewerb und kann abgemahnt werden. Dasselbe gilt auch für Fake-Bewertungen.
- Jede Plattform hat AGB, Nutzungsbedingungen und weitere Vorgaben, die die Anwender akzeptieren und beachten müssen. Bei Verstößen droht die Account-Löschung.
- Das Teilen von Inhalten, die rechtswidrig sind, kann als eigene rechtswidrige Tat abgemahnt werden.
- Likes & positive Kommentare zu rechtswidrigen Postings können als ein „zu Eigen machen“ und somit als Rechtsverletzung angesehen werden.
- Postings von Followern auf eigener Timeline können rechtswidrig sein und zu einer Störerhaftung führen.
Quelle: Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Fachbegriffe:
Social Media, Account